Rechtliche Grundlagen

Im Haftpflichtschadenfall haben Sie laut § 249 BGB das Recht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen. Für diese Kosten muss die Versicherung des Schadenverursachers aufkommen.

Kostenvoranschläge sind zur Feststellung der Schadenhöhe ungeeignet, da sie keinen beweissichernden Charakter haben und die merkantile Wertminderung sowie andere Schadenersatzansprüche nicht ermittelt werden.

Nur im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsbefugt hinsichtlich der Beauftragung des Sachverständigen.

Wozu brauchen Sie im Haftpflichtschadenfall ein unabhängiges Gutachten? Ein Gutachten hilft Ihnen dabei

Sofern Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Anspruch auf Übernahme unserer Kosten.

Mit bewährtem Sachverstand erstellen wir Gutachten für alle Arten von Kraftfahrzeugen. Wir begleiten Sie durch die gesamte Abwicklung des Auftrags und stehen Ihnen jederzeit gerne beratend zur Verfügung.

Unser Sachverstand sichert die Qualität Ihres Gutachtens!

Da wir stets auf unsere Unabhängigkeit und Neutralität bedacht sind, weisen wir explizit darauf hin, dass wir für Fahrzeuge deren Gutachten wir erstellt haben, keine Reparatur in unserem KFZ Betrieb in Harburg anbieten. Um dies zu unterstreichen, sind beide Firmen rechtlich, wirtschaftlich sowie räumlich voneinander getrennt. Gerne verweisen wir Sie an eine vertrauenswürdige Werkstatt in Ihrer Nähe, oder helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Reparaturbetriebes.